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Blick auf Reine in den Lofoten © Sina Ettmer - stock.adobe.com

Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen

Anmeldung:
Ihre Anmeldung ist für Sie verbindlich. Der Reisevertrag zwischen Ihnen und uns kommt mit der Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder der persönlichen Anmeldung bei uns zustande. Meldet der Anmeldende weitere Reiseteilnehmer an, so steht er für deren Verpflichtungen (insbesondere die Bezahlung des Reisepreises) wie für seine eigenen Verpflichtungen ein.

Zahlung:
Nach Erhalt der Rechnung, spätestens aber 14 Tage vor Abreise.

Rücktrittsbedingungen:
Bei Annullierung einer getätigten Buchung erheben wir zur Deckung des Arbeitsaufwandes Fr. 40.- pro Person, höchstens Fr. 80.- pro Auftrag, zuzüglich eventuelle Telefon- und Telefaxspesen.
Die obligatorische Annullationskostenversicherung ist in unseren Preisen nicht inbegriffen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass der Abschluss einer Annullationskostenversicherung obligatorisch ist.
Bei Rücktritt werden folgende Annullationskosten in Prozenten vom Pauschalpreis belastet:
30 bis 22 Tage vor Abreise 10 %
21 bis 15 Tage vor Abreise 20 %
14 bis 8 Tage vor Abreise 40 %
7 bis 4 Tage vor Abreise 80 %
3 bis 0 Tage vor Abreise 100 %
Bei Kreuzfahrten & Flugreisen gelten andere Annullationsbedingungen.

Haftung:
Roland Zemp Carreisen als Reiseveranstalter ist verantwortlich für den Inhalt des vorliegenden Reiseprogrammes und haftet für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger (Hotels usw.) und für eine reibungslose Durchführung der Reise. Wir haften jedoch nicht für Minderleistungen, die auf höhere Gewalt, Fehler von Leistungsträgern, Streiks oder Verschulden des Reiseteilnehmers zurückzuführen sind.
Die Haftung bezieht sich ausschliesslich auf den unmittelbaren Schaden und ist in jedem Fall auf den vereinbarten Pauschalpreis beschränkt.

Versicherungen:
Durch unsere Haftpflichtversicherung sind sie als Person während der Reise im Car, im Sinne der schweizerischen Gesetzgebung vollumfänglich versichert. Ausserhalb des Cars besteht unserseits keine Haftung. Extrarückreise: Die Abdeckung solcher Fälle oder sonstiger Risiken ist Sache der Reiseteilnehmer. Es besteht unsererseits keine Haftung.

Reiseabbruch durch Sie:
Sollten Sie aus persönlichen Gründen gezwungen werden die Reise abzubrechen, so hilft Ihnen unser Chauffeur bei der Organisation der Rückreise. Der Pauschalpreis kann nicht zurückerstattet werden; allfällige Kosten (z.B. Rücktransport) gehen zu  Lasten des Teilnehmers.

Programmänderungen:
Wir behalten uns vor, Programme oder einzelne im Prospekt erwähnte Leistungen zu ändern. Mehrkosten, die sich aus Reiseverlängerungen oder  Routenveränderungen infolge unvorhersehbaren Umständen ergeben, gehen zu Lasten der Reiseteilnehmer.

Rückerstattungsforderungen:
Sämtliche Beanstandungen während einer Reise sind unverzüglich dem Chauffeur zu melden. Diese sind jedoch nicht berechtigt, in unserem Namen Ansprüche zu anerkennen. Rückerstattungsforderungen müssen spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Reise schriftlich an unser Büro gesandt werden, ansonsten erlischt der Schadenersatzanspruch.

Durchführung:
Die Reisen werden bei jeder Witterung durchgeführt. Mindestteilnehmerzahl 20 Personen. Wir behalten uns das Recht vor, eine Reise zu annullieren, wenn die Reise aus zwingenden Gründen (z.B. höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse usw.) nicht durchgeführt werden kann. In solchen Fällen wird der einbezahlte Betrag voll zurückerstattet. Ein weitgehender Schadenersatz besteht nicht.

Zollformalitäten:
Die Reiseteilnehmer sind für die Mitführung des Reisedokuments (Pass, ID) sowie für das Einhalten der Zollvorschriften persönlich verantwortlich.

Reisecar:
Platzreservationen im Car werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vorgenommen. Die Sitzplätze werden vom Chauffeur oder von der Bordhostess zugeteilt. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Fahrzeuge von befreundeten Unternehmen einzusetzen.

Rauchen im Car:
Während der Reise herrscht im Car absolutes Rauchverbot. Es werden genügend Zwischenhalte gemacht.

Trinkgelder:
Ein Trinkgeld für besonders zuvorkommende Betreuung ist stets willkommen. Trinkgelder für den Chauffeur sind in unseren Preisen nicht eingerechnet.

Wertgegenstände:
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen usw.  selber verantwortlich sind. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhanden gekommenen Scheck- und Kreditkarten usw.  haften wir nicht.

Gerichtsstand:
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern. Das Schweizer Recht ist anwendbar.
 

Preisänderungen nach Vertragsabschluss:
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich aus der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge), neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben, Wechselkursänderungen oder staatlich verfügten Preiserhöhungen (z. B. Mehrwertsteuer) ergeben.
 

Kundengeldabsicherung:
Wir sind Mitglied von STAR (Swiss Travel Association of Retailers) und garantieren mit der Swiss Travel Security die Sicherstellung der einbezahlten Kundengelder. Ihre im Zusammenhang mit der Buchung von Pauschalreisen einbezahlten Beträge sind somit entsprechend der geltenden gesetzlichen Regelung sichergestellt.

Roland Zemp
Carreisen und Kleinbusvermietung
Grossweid 7, 6026 Rain
Titlisstrasse 3, 6023 Rothenburg
Telefon: 041 459 02 02

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